Sehen Sie sich Ansprüchen Dritter ausgesetzt oder müssen Sie Ansprüche gegen Dritte geltend machen, so berate ich Sie gerne über Ihre Rechte und die verschiedenen Wege, diese zu verwirklichen.
Wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben, bereite ich hierauf gerichtete Verhandlungen (Harvard-Modell) vor, kläre mit Ihnen Ziele, Interessen und Optionen, zeige Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf, führe die Verhandlung auf Wunsch für Sie und schaffe zuletzt die vertraglichen Grundlagen zur Beendigung des Konfliktes.
Kann ein effizienter, anwaltlich geführter Rechtsstreit die notwendige Klärung herbeiführen, so vertrete ich Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten: ob in Schriftsätzen, bei gerichtlichen Verhandlungsterminen, Beweisaufnahmen und bei Ortsterminen, ich achte für Sie auf eine Konzentration des Streitstoffes, um eine zügige gerichtliche Entscheidung zu ermöglichen.
Für Sie mache ich mich stark - für Ihr gutes Recht.