Der Mediator macht den Konfliktparteien keine inhaltlichen Vorgaben, da die Parteien über den
Streitgegenstand selbstverantwortlich entscheiden sollen. Er leitet die Parteien vielmehr dazu an, selbst
geeignete Wege zur Beendigung des Konfliktes zu finden.
Die sog. Mainmediation, der eigentliche Hauptabschnitt des Mediationsverfahrens, durchläuft
regelmäßig fünf Phasen:
- Opening (Eröffnung, Verpflichtung der Parteien auf die Verfahrensregeln),
- Statements (erste Stellungnahme aller Parteien zum Konflikt, Fixierung der Themenliste),
- Interests (Interessenfindung: Herausarbeiten der Beweggründe aller Parteien),
- Options (Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten),
- Negotiation (Verhandlung der Lösungsmöglichkeiten und Fixierung im Memorandum, Abschluss der
Mediationsvereinbarung ggf. unter weitergehender anwaltlicher Beratung).
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