EDUARD L. HÖHENBERGER

RECHTSANWALT UND WIRTSCHAFTSMEDIATOR


Der Mediator macht den Konfliktparteien keine inhaltlichen Vorgaben, da die Parteien über den Streitgegenstand selbstverantwortlich entscheiden sollen. Er leitet die Parteien vielmehr dazu an, selbst geeignete Wege zur Beendigung des Konfliktes zu finden.

Die sog. Mainmediation, der eigentliche Hauptabschnitt des Mediationsverfahrens, durchläuft regelmäßig fünf Phasen: